Liebe Besucherinnen und Besucher der Website,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
Vorwort: Fort- und Weiterbildungen für Krankengymnasten und Physiotherapeuten
Seit 2007 ist bekannt, dass für die Abrechnung mit der GKV alle Praxisinhaber oder fachliche Leiter sich nach § 124 Abs. 3 SGB V zielgerichtet fortbilden müssen. Die Fortbildungsverpflichtung umfasst 60 Fortbildungspunkte in vier Jahren, davon möglichst 15 Punkte jährlich.
Welche Fortbildungen sind anerkannt ?
Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben leider bislang (Stand 01.01.2016) keine bundesweite verbindliche Einigung von einzelnen Kursen getroffen.
Dies bezieht sich auch auf alle Fortbildungen bei den Berufsverbänden oder bei freien Fortbildungsanbietern wie uns.
Deshalb werden in der Regel bei allen Fortbildungskurse auf der Bescheinigung mit Fortbildungspunkte "unter Vorbehalt" ausgeschrieben.
Sicher ist, dass alle Kurse die im Heilmittelkatalog stehen (z.B. Manuelle Therapie, Manuelle Lymphdrainage, KG-Gerät, PNF (Propriozeptive Neuromuskuläre Fazilitation) etc.) bepunktet werden.
Des Weiteren erfüllen unsere Dozenten des Fortbildungsinstitut die Qualitätskriterien der Rahmenempfehlungen.
LINK Rahmenempfehlungen [273 KB]
Staatliche Förderungen:
Weiterhin können Bildungsschecks (Infounter www.mags.nrw.de) und Prämiengutscheine (Infos unter www.bildungspraemie.info) eingelöst werden
Auch bei den neuen Kursen bleiben wir unserer Philosophie treu, nur Kurse auf dem höchsten Niveau anzubieten.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne (auch unter 0177 / 8403335) zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Geuenich
Inhaber Ingo Geuenich