1. Sollte durch Ausfall des Referenten, Unterbelegung der Teilnehmerzahl oder durch andere Gründe der Fortbildungskurs nicht zustande kommen, entsteht selbstverständlich für die Teilnehmer die Rückerstattung der Kursgebühr. Sonstige Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Dies gilt auch für kurzfristige Absage jeglicher Art.
2. Bei Verlegung eines Kurses erhält der Kursteilnehmer auf Wunsch die Kursgebühr in voller Höhe zurück.
3. Bei Anmeldung verpflichtet sich der Kursteilnehmer, den Kurs zu belegen. Sollte der Kursteilnehmer den Kurs nicht besuchen oder vorzeitig den Besuch abbrechen, so besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr. Bei einem Rücktritt bis 6 Wochen vor Kursbeginn werden keine Kosten erhoben. Bis drei Wochen 50% der Kursgebühr und danach wird die volle Kursgebühr fällig.
4. Unterricht, der vom Kursteilnehmer durch Krankheit oder anderen Gründen nicht wahrgenommen werden kann, wird nicht rückvergütet.
5. Kursplatzbesitzer können ihren Kursplatz nicht untereinander tauschen.
6. Die Kursteilnehmer halten sich in den Veranstaltungsräumen auf eigene Gefahr auf. Durchführungen von Techniken / Übungen werden auch am Patienten auf eigener Gefahr durchgeführt. Schadensansprüche -gleich aus welchem Rechtsgrund- gegen die Referenten und das Institut sind, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt, ausgeschlossen.
7. Den Kursteilnehmern ist untersagt, Teile oder Passagen des Lehrstoffes zu kopieren, zu ergänzen, zu veröffentlichen oder veröffentlich zu lassen. Insbesondere ist untersagt, die in den Kursen erworbenen Kenntnisse durch Veranstaltungen, Kurse an Dritte weiterzuleiten, es sei denn, das Institut erteilt eine schriftliche Zustimmung.
Jülich, 02.01.2008 Ingo Geuenich