Für die Fortbildung zum Heilpraktiker beschränkt auf den Bereich der Physiotherapie
Diese Weiterbildung entspricht den umfänglichen, inhaltlichen und prüfungsbezogenen Empfehlungen des Gesundheitsministeriums in Nordrhein-Westfalen (Urteil des OVG NRW vom 13.06.2012).
Auf dieses Gesetz haben Physiotherapeuten/Krankengymnasten jahrelang gewartet und dafür "gekämpft". Dabei ist anzumerken, dass dies kein Resultat aus Einsatz von Verbänden ist, sondern aus der Durchsetzungskraft und Rechtsbestimmungen einzelner Physiotherapeuten, welche den Mut hatten ihr Recht durchzusetzen.
Mit dieser Qualifikation besteht keine "Abhängigkeit" von Ärzten bezüglich ärztlicher Verordnungen mehr.
Nach Einreichung des von uns erarbeiteten Curriculums beim entsprechenden Gesundheitsamt (Bereich NRW) wurde uns schriftlich bestätigt, dass der Weiterbildungskurs von 60 UE (bzw.10 UE) anerkannt ist.
Physiotherapeuten mit Bachelor Abschluss oder PT nach fünfjähriger Osteopathischer Fortbildung benötigen nur 10 Unterrichtseinheiten im Bereich Berufsrecht und Berufsurkunde mit anschließender schriftlicher Überprüfung (ca.45 min). Alle anderen Physiotherapeuten müssen für die Qualifikation weitere 50 Unterrichtseinheiten –insgesamt 60 UE- im Bereich Diagnostik und Differenzialdiagnostik mit anschließender schriftlicher Überprüfung (ca.60 min) absolvieren.
Anmekung: Für die Teilnahme benötigen wir als Fortbildungsinstitut keine Bescheinigungen wie Berufsurkunde, Polizeiliches Führungszeugnis, usw., da die Genehmigung das Gesundheitsamt erteit (s.u.).
Alle Themenbereiche die in der (kurzen) schriftlichen Überprüfung aufgelistet sind, werden im Unterricht gelehrt, so dass eine Vorbereitung zum Kurs nicht zwingend notwendig ist.
Kriterienkatalog vom Gesundheitsamt Düsseldorf (für NRW Zulassung) [41 KB]
Infoblatt gesundheitsamt Düsseldorf (für NRW Zulassung) [20 KB]
Kursraum Physio Point
Link Kontakt Physio Point